Tag der offenen Datentür: Fernauslesbare Kaltwasserzähler
Aus der Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 11. Mai 2023:
"Während der Einsatz von Smart Meter zum Strom- und Wärmeverbrauch flächendeckend gesetzlich geregelt ist, ist dies für die funkbasierten Kaltwasserzähler bisher nicht der Fall. Die aus der Ferne abrufbaren Verbrauchsdaten der Haushalte lassen Rückschlüsse auf das Verhalten und die Lebensgewohnheiten der Bewohnerinnen und Bewohner zu. Die Datenschutzkonferenz hält die Einführung möglichst einheitlicher Regelungen für nötig, in denen die konkreten Zwecke, der Umfang der Daten, die Häufigkeit der Abrufe und die Löschfristen festgelegt werden. Außerdem müssen für den Einsatz die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen werden."