Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute einen Kernbereich der Honorar- und Architektenordnung (HOAI) „gekippt“. Die bislang als „verbindlich“ geltenden Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind europarechtswidrig.
Zu den ganz praktischen Konsequenzen für Sie bzw. Ihr Unternehmen in den nächsten Tagen und Wochen:
Bitte jetzt keine voreiligen Unterschriften unter Papiere, die Ihnen Ihre Architekten und Ingenieure möglicherweise vorlegen.
Im Zweifel geht es dabei um viel Geld, wenn Sie die gesetzeswidrigen Vereinbarungen jetzt bestätigen. Damit werden die gerade vom Gericht für nichtig erklärten Regelungen für Sie vertraglich wieder verbindlich!
Neue Verträge mit Architekten und Ingenieuren müssen her – zumindest für neue Aufträge, sicherlich werden aber auch laufende Aufträge nachzuverhandeln sein. Da eröffnet die heutige EuGH-Rechtsprechung u.U. Luft nach unten.
Ggf. werden Sie auch gezwungen sein, Ihr Projektmanagement nachzuschärfen, wenn die Verhandlungen über Vertragsänderungen nicht schnell genug von der Stelle kommen oder Projektverzögerungen drohen.
Die Änderungen eines Architekten- und Ingenieurvertrages bezüglich der Honorare kann eine „wesentliche Änderung“ des Vertrages darstellen. Werden die vergaberechtlichen Bestimmunen bei solchen Änderungen nicht eingehalten, kann es z.B. „Probleme“ wegen der Rückforderung von Fördermitteln geben.
Wir beraten Sie zu diesen Fragen gerne und begleiten Sie auch durch die Verhandlungen.
Hier geht es zum Urteil vom 04.07.2019.
Hier noch interessante Einschätzungen zu den Auswirkungen des Urteils:
- Michael Psotta in der FAZ: Welche Folgen das EuGH-Urteil für Architekten und Bauherren hat
- Aus dem Immobilienmanager
- Aus dem Portal "Baulinks": Reaktionen von Standesorganisationen