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Hier: Video-Grafik der NASA: Globale Erwärmung von 1880 bis 2017

... und so sieht die Erde beim Anstieg des Meeresspiegels aus!

Die Erde brennt - NASA-Bilder zu den Wald- und Steppenbränden

 

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Mit Abwärme durch den Kühlturm in die Zukunft

Im August hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Rahmen der Kraftwerksstrategie vorgelegt, mit der ab 2024 Backupkapazitäten zur Deckung der Residuallast geschaffen werden sollen. Um das Stromsystem beim geplanten Ausbau der Erneuerbaren jederzeit stabil zu halten, müssen knapp 30 Gigawatt neue Gaskraftwerkskapazitäten bis 2035 ans Netz gehen.

 

Zur Bereitstellung der erforderlichen Leistung, werden im politischen Raum aktuell im Wesentlichen zwei Varianten diskutiert: Der Bau von Großkraftwerken, die den Brennstoff nur zur Hälfte in Strom umwandeln können, weil die anfallende Wärme nicht genutzt wird. Oder der Bau von dezentralen KWK-Anlagen, die den eingesetzten Brennstoff nahezu vollständig nutzen, indem die Wärme beispielsweise für Produktionsprozesse in der Industrie verwendet oder in Fernwärmenetze eingespeist wird. Gerade vor dem Hintergrund der perspektivischen Nutzung von biogenen Gasen und Wasserstoff in solchen Residuallastkraftwerken gebietet es die Vernunft, die technisch maximal mögliche Brennstoffausnutzung zu fordern, da diese Brennstoffe nur begrenzt verfügbar sind.

  

„Obwohl die Vorteile der dezentralen Versorgungsstrukturen offenkundig sind, ist fraglich, ob dem verantwortlichen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz diese hinreichend bekannt sind“, erklärt Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung und führt weiter aus: „Vielmehr konnte man zwischen den Zeilen zuletzt den Eindruck gewinnen, dass die geplante Kraftwerksstrategie des Ministeriums den Erhalt bestehender, zentraler Versorgungsstrukturen manifestieren wird und eben nicht die oftmals zielführendere Dezentralität von KWK sowie erneuerbaren Energien forciert.“ Hier könnte die Politik Mut beweisen, indem sie sich bei der Sicherung der Energieversorgung für die Zukunft zu innovativen, regionalen Strukturen bekennt und nicht ausschließlich zur alten Energiewelt der Großkraftwerke.

 

BKWK e.V. nimmt Stellung.

 

atomstrom

EWeRK: "Auswahlkriterien in Konzessionsverfahren"

Der Netzbetrieb wird sich in den kommenden Jahren erheblich verändern. Energie- und Wärmewende, Treibhausgasneutralität, E-Mobilität, Digitalisierung und demografische Entwicklung sind die Herausforderungen der Zukunft. Den Gemeinden fällt die Aufgabe zu, diese Entwicklungen und Entwicklungs-potentiale des künftigen Netzbetriebs in ihren Kriterienkatalogen schon jetzt rechtssicher abzubilden.

Nach dem ersten erfolgreichen Dialog im Sommer 2021 veranstaltet das EWeRK – Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V. der Humboldt-Universität zu Berlin im September und Oktober 2023 zum zweiten Mal seinen fachöffentlichen Online-Dialog zum Thema "Auswahlkriterien in Konzessionsverfahren".

Der Online-Dialog findet an folgenden Terminen von 10.00 – 12.30 Uhr statt:

19.09.2023: Auswahlkriterium "Versorgungssicherheit"
26.09.2023: Auswahlkriterium "Preisgünstigkeit und Effizienz"
10.10.2023: Auswahlkriterium "Umweltverträglichkeit"
17.10.2023: Auswahlkriterien "Verbraucherfreundlichkeit und kommunale Belange"

In der ersten Veranstatung referiert Rechtanwalt Uwe Rühling zu Sicherheitsfragen.

 

Hier finden Sie das Anmeldeformular sowie ein ausführliches Programm.

(c) LBD

 

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Ausreden werden für Kommunen noch gefährlicher

Im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 222 vom 23.08.2023) wurde die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen veröffentlicht. Darin enthalten ist die Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV, der die Auftragswertberechnung von Planungsleistungen regelte. Die geänderte VgV mit der Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 tritt am 24.08.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen grundsätzlich alle ausgeschriebenen Planungsleistungen bei öffentlichen Vergabeverfahren addiert werden. Dies hat zur Folge, dass der Schwellenwert für die europaweite Ausschreibung von Planungsleistungen (215.000 Euro) früher als bisher überschritten wird.  So werden jetzt auch bei kleinen Bauvorhaben europaweite Ausschreibungen notwendig. Dies bedeutet einen zeit- und kostenintensiven Mehraufwand nicht nur für die sich an einer Ausschreibung beteiligenden Planerinnen und Planer, sondern auch für die öffentlichen Auftraggeber.

Unsere aktuellen Schulungsangebote finden Sie hier: https://www.evergabe.de/seminare/referent/ralf-m-leinenbach

 ral edit

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