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Zweite Auflage "Zukünftige Marktstandards in Strom- und Gaskonzessionsverfahren (ZuMa-Katalog 2.0)

Der ZuMa-Katalog 2.0 stellt eine Weiterentwicklung der 2020 veröffentlichten Empfehlungen zur Veränderung der Kriterienkataloge in Strom- und Gaskonzessionsverfahren dar. Energiewende, Digitalisierung, Risikoprävention, demografische Entwicklung und Fachkräftemangel erfordern vom Netzbetreiber zukünftig andere Fähigkeiten, als in den bisherigen Kriterienkatalogen abgefragt werden. Die Crux der meisten verfahrensüblichen Kriterienkataloge besteht nach Mitteilung der LBD-Beratungsgesellschaft darin, dass sie dem bislang nicht ausreichend Rechnung tragen. Außerdem zeigt die Fülle an gerichtlich erwirkten Klärungen, dass die Bewertung von Konzessionsangeboten anhand der von der Kommune vorgegebenen Kriterien deutlich einfacher handhabbar werden muss. Auch hierzu gibt der ZuMa-Katalog 2.0 eine Reihe von Empfehlungen.



Ziel und Anspruch des ZuMa-Katalogs

Ziel des 2020 veröffentlichten ZuMa-Katalogs war es, eine breite Diskussion mit den Kommunen und der Fachöffentlichkeit um sinnvolle und einfacher bewertbare Auswahlkriterien in Konzessionsverfahren anzustoßen sowie einen neuen Benchmark für zukunftsträchtigere Kriterien in Konzessionsverfahren zu schaffen. Die energiewirtschaftliche Fachpresse hatte seinerzeit ausführlich darüber berichtet. Das EWeRK – Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalwirtschaft e.V. an der Humboldt Universität zu Berlin – hatte aus diesem Anlass im Sommer 2021 eine eigene Veranstaltungsreihe mit über 70 Expertinnen und Experten durchgeführt.

Auf Initiative von Dr. Christof Schorsch (LBD) bildete sich im Anschluss eine ZuMa-Arbeitsgruppe, um die Weiterentwicklung zum „ZuMa-Katalog 2.0“ zu begleiten. Der selbstgewählte Arbeitsauftrag der ZuMa-AG bestand darin, bei der Aufstellung zukunftsträchtiger Kriterien stärker als bisher die gerichtliche Spruchpraxis zu berücksichtigen, die Eignung und systematische Zuordnung einzelner Kriterien zu prüfen und zu optimieren, Nachweispflichten zu schärfen sowie zwischenzeitlich eingetretene rechtliche Entwicklungen aufzunehmen. Anregungen und Kritik verdanken sich einer Reihe von Gesprächspartner:innen, insbesondere Herrn Rechtsanwalt Uwe Rühling (Rühling Anwälte) und Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Mirko Sauer (BDO Legal).



Weiterentwicklungen im ZuMa-Katalog 2.0

Im ZuMa-Katalog 2.0 wird größerer Wert als bisher auf die Frage der Nachweisfähigkeit gelegt. Die im Konzessionsgebiet eingesetzten Fähigkeiten und Leistungen erfordern in sich stimmige, der Betriebspraxis entsprechende Darstellungen sowie entsprechende Berichtspflichten. Dies unterstützt nicht zuletzt die Netzbetreiber in ihrem Bestreben, die eigene Leistungsfähigkeit der Konzessionskommune im Vertragszeitraum regelmäßig aufzuzeigen und geeignete Kontaktanlässe zu schaffen, um sich mit der Kommune nachhaltig zu vernetzen.

Geändert wurden im ZuMa-Katalog 2.0 auch einige Gewichtungen. Wesentliche Ursache dafür war die Aufnahme der Treibhausgasneutralität in § 1 Abs. 1 EnWG durch den Gesetzgeber. Des Weiteren wurden alle Unter-Unterkriterien des Katalogs kritisch geprüft, einige verworfen, andere neu aufgenommen.

Periodische Anpassungen in Zukunft

Die Megatrends in der kommenden Konzessionsperiode und die kontinuierliche Anpassung der politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen an neue Gegebenheiten erfordern eine periodische Überprüfung der Auswahlkriterien. Der ZuMa-Katalog 2.0 stellt somit auch keinen Endpunkt der Entwicklung dar, sondern versteht sich als Einladung zur weiteren Diskussion mit Kommunen und Fachöffentlichkeit hinsichtlich der Umsetzung in der Verfahrenspraxis.

Die Kriterien im ZuMa-Katalog werden nach wie vor im Sinne eines Cafeteriaprinzips verstanden: als Anregung für die Konzessionskommunen und ihre juristischen Berater:innen, um die für sie jeweils geeignetsten Kriterien auszuwählen sowie deren Bedeutung durch eigene Gewichtungen Ausdruck zu geben.

Absehbar ist schon heute, dass in einer kommenden Neuauflage weitere Anpassungen erforderlich sein werden: Sehr viel ist in der Energiewirtschaft gegenwärtig noch im Fluss – das betrifft energieartenübergreifende Zusammenwirkungspflichten der Netzbetreiber und die Sektorkopplung ebenso wie bspw. die Integration der kommunalen Wärmeplanung, die Gasnetzkonversion und die Wasserstofftauglichkeit der Gasverteilnetze.


Download ZuMa-Katalog Strom 2.0

Download ZuMa-Katalog Gas 2.0

Zur fachlichen Diskussion über die „Crux mit den Kriterienkatalogen“: LINK zum Artikel

Link zum LBD-Konzessionsmanagement

 

(C) Mitteilung der LBD-Beratungsgesellschaft

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Konzessionen: Neue Marktstandards veröffentlicht

Die Berliner „LBD-Beratungsgesellschaft mbH“ hat am 11.01.2023 die beiden neuen ZuMa-Kataloge („Zukünftige Marktstandards in Strom- und Gaskonzessionsverfahren“, ZuMa) veröffentlicht.

Umfangreiche Informationen gibt es auf der verlinkten Seite der LBD. Dort stehen die Neuauflagen der ZuMa-Kataloge zum download zur Verfügung. Rechtsanwalt Uwe Rühling hat an den Arbeiten zur Neuausgabe mitgewirkt.

 

Was kann man aber machen, wenn es keinen Wettbewerb gibt? Im Konzessionsvergabeverfahren gab es nur eine Interessenbekundung? Der bestehende Vertrag läuft noch x-Jahre, eine Anpassung an die Qualitätsentwicklung und die Erfordernisse  der kommunalen Wärmeplanung wäre aber nicht schlecht?

 

Ausgehend von den in den ZuMa-Katalogen angesprochenen Regelungen hat RÜHLING ANWÄLTE für Baden Württemberg eine Liste von Vorschlägen erarbeitet, zu denen die Konzessionsinhaber und Netzbetreiber aufgefordert werden könnten, diese aufzugreifen.

Der Grundgedanke ist der: Es ist kein Grund erkennbar, wieso fehlender Wettbewerb zu einem Abschlag in der vertraglich geregelten Qualität des Netzbetriebes führen müsste und dann auch noch für eine lange Vertragslaufzeit festgeschrieben werden sollte. Deshalb sollen Regelungen, die bislang nur im wettbewerblichen Verfahren angeboten werden, auch im „normalen“ Konzessionsvertrag ohne teures Wettbewerbsverfahren ihren Niederschlag finden. Zu dem soll die Folgepflicht für die kommunale Wärmeplanung aufgegriffen werden.

Es werden für jede Energieart zwei Musterschreiben vorgestellt, zwei für Gas, zwei für Strom. Sie bilden zwei sehr unterschiedliche Situationen ab:

 

  1. Einsatz bei Verfahren mit nur einer Interessenbekundung bei Strom
  2. Einsatz bei Verfahren mit nur einer Interessenbekundung bei Gas
  3. Aufforderung zur Aktualisierung bei bereits bestehenden Konzessionsverträgen Strom
  4. Aufforderung zur Aktualisierung bei bereits bestehenden Konzessionsverträgen Gas

 

Auf den ersten Blick sind die Entwürfe zu Gas und Strom in vielen Punkten ähnlich, es musste aber jeweils strom- oder gasspezifischen Besonderheiten Rechnung getragen werden, so dass es transparenter wird, beide Konzessionen getrennt zu diskutieren.

Alle hier beigefügten Musterbriefe beinhalten Vorschläge für den jeweiligen Vorspann zu den Konzessionsverträgen (Präambel), um die Verkoppelung mit der Kommunalen Wärmeplanung zu ermöglichen. Dennoch geht es bei den Vorschlägen insgesamt nicht nur um Klima- und Umweltschutz, sondern um das gesamte Spektrum des Netzbetriebes in der Ortsnetzstufe.

 

Natürlich ersetzen die Musterschreiben keine Rechtsberatung im Einzelfall. Diese bleibt auf jeden Fall erforderlich. Die Musterschreiben sind Arbeitsvorschläge, um die jeweilige Angebotssituation oder die bereits bestehenden konzessionsvertraglichen Regelungen aufzugreifen.

 

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