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Konzessionen: Neue Marktstandards veröffentlicht

Die Berliner „LBD-Beratungsgesellschaft mbH“ hat am 11.01.2023 die beiden neuen ZuMa-Kataloge („Zukünftige Marktstandards in Strom- und Gaskonzessionsverfahren“, ZuMa) veröffentlicht.

Umfangreiche Informationen gibt es auf der verlinkten Seite der LBD. Dort stehen die Neuauflagen der ZuMa-Kataloge zum download zur Verfügung. Rechtsanwalt Uwe Rühling hat an den Arbeiten zur Neuausgabe mitgewirkt.

 

Was kann man aber machen, wenn es keinen Wettbewerb gibt? Im Konzessionsvergabeverfahren gab es nur eine Interessenbekundung? Der bestehende Vertrag läuft noch x-Jahre, eine Anpassung an die Qualitätsentwicklung und die Erfordernisse  der kommunalen Wärmeplanung wäre aber nicht schlecht?

 

Ausgehend von den in den ZuMa-Katalogen angesprochenen Regelungen hat RÜHLING ANWÄLTE für Baden Württemberg eine Liste von Vorschlägen erarbeitet, zu denen die Konzessionsinhaber und Netzbetreiber aufgefordert werden könnten, diese aufzugreifen.

Der Grundgedanke ist der: Es ist kein Grund erkennbar, wieso fehlender Wettbewerb zu einem Abschlag in der vertraglich geregelten Qualität des Netzbetriebes führen müsste und dann auch noch für eine lange Vertragslaufzeit festgeschrieben werden sollte. Deshalb sollen Regelungen, die bislang nur im wettbewerblichen Verfahren angeboten werden, auch im „normalen“ Konzessionsvertrag ohne teures Wettbewerbsverfahren ihren Niederschlag finden. Zu dem soll die Folgepflicht für die kommunale Wärmeplanung aufgegriffen werden.

Es werden für jede Energieart zwei Musterschreiben vorgestellt, zwei für Gas, zwei für Strom. Sie bilden zwei sehr unterschiedliche Situationen ab:

 

  1. Einsatz bei Verfahren mit nur einer Interessenbekundung bei Strom
  2. Einsatz bei Verfahren mit nur einer Interessenbekundung bei Gas
  3. Aufforderung zur Aktualisierung bei bereits bestehenden Konzessionsverträgen Strom
  4. Aufforderung zur Aktualisierung bei bereits bestehenden Konzessionsverträgen Gas

 

Auf den ersten Blick sind die Entwürfe zu Gas und Strom in vielen Punkten ähnlich, es musste aber jeweils strom- oder gasspezifischen Besonderheiten Rechnung getragen werden, so dass es transparenter wird, beide Konzessionen getrennt zu diskutieren.

Alle hier beigefügten Musterbriefe beinhalten Vorschläge für den jeweiligen Vorspann zu den Konzessionsverträgen (Präambel), um die Verkoppelung mit der Kommunalen Wärmeplanung zu ermöglichen. Dennoch geht es bei den Vorschlägen insgesamt nicht nur um Klima- und Umweltschutz, sondern um das gesamte Spektrum des Netzbetriebes in der Ortsnetzstufe.

 

Natürlich ersetzen die Musterschreiben keine Rechtsberatung im Einzelfall. Diese bleibt auf jeden Fall erforderlich. Die Musterschreiben sind Arbeitsvorschläge, um die jeweilige Angebotssituation oder die bereits bestehenden konzessionsvertraglichen Regelungen aufzugreifen.

 

web b3

Mit Abwärme durch den Kühlturm in die Zukunft

Im August hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Rahmen der Kraftwerksstrategie vorgelegt, mit der ab 2024 Backupkapazitäten zur Deckung der Residuallast geschaffen werden sollen. Um das Stromsystem beim geplanten Ausbau der Erneuerbaren jederzeit stabil zu halten, müssen knapp 30 Gigawatt neue Gaskraftwerkskapazitäten bis 2035 ans Netz gehen.

 

Zur Bereitstellung der erforderlichen Leistung, werden im politischen Raum aktuell im Wesentlichen zwei Varianten diskutiert: Der Bau von Großkraftwerken, die den Brennstoff nur zur Hälfte in Strom umwandeln können, weil die anfallende Wärme nicht genutzt wird. Oder der Bau von dezentralen KWK-Anlagen, die den eingesetzten Brennstoff nahezu vollständig nutzen, indem die Wärme beispielsweise für Produktionsprozesse in der Industrie verwendet oder in Fernwärmenetze eingespeist wird. Gerade vor dem Hintergrund der perspektivischen Nutzung von biogenen Gasen und Wasserstoff in solchen Residuallastkraftwerken gebietet es die Vernunft, die technisch maximal mögliche Brennstoffausnutzung zu fordern, da diese Brennstoffe nur begrenzt verfügbar sind.

  

„Obwohl die Vorteile der dezentralen Versorgungsstrukturen offenkundig sind, ist fraglich, ob dem verantwortlichen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz diese hinreichend bekannt sind“, erklärt Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung und führt weiter aus: „Vielmehr konnte man zwischen den Zeilen zuletzt den Eindruck gewinnen, dass die geplante Kraftwerksstrategie des Ministeriums den Erhalt bestehender, zentraler Versorgungsstrukturen manifestieren wird und eben nicht die oftmals zielführendere Dezentralität von KWK sowie erneuerbaren Energien forciert.“ Hier könnte die Politik Mut beweisen, indem sie sich bei der Sicherung der Energieversorgung für die Zukunft zu innovativen, regionalen Strukturen bekennt und nicht ausschließlich zur alten Energiewelt der Großkraftwerke.

 

BKWK e.V. nimmt Stellung.

 

atomstrom

EWeRK: "Auswahlkriterien in Konzessionsverfahren"

Der Netzbetrieb wird sich in den kommenden Jahren erheblich verändern. Energie- und Wärmewende, Treibhausgasneutralität, E-Mobilität, Digitalisierung und demografische Entwicklung sind die Herausforderungen der Zukunft. Den Gemeinden fällt die Aufgabe zu, diese Entwicklungen und Entwicklungs-potentiale des künftigen Netzbetriebs in ihren Kriterienkatalogen schon jetzt rechtssicher abzubilden.

Nach dem ersten erfolgreichen Dialog im Sommer 2021 veranstaltet das EWeRK – Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V. der Humboldt-Universität zu Berlin im September und Oktober 2023 zum zweiten Mal seinen fachöffentlichen Online-Dialog zum Thema "Auswahlkriterien in Konzessionsverfahren".

Der Online-Dialog findet an folgenden Terminen von 10.00 – 12.30 Uhr statt:

19.09.2023: Auswahlkriterium "Versorgungssicherheit"
26.09.2023: Auswahlkriterium "Preisgünstigkeit und Effizienz"
10.10.2023: Auswahlkriterium "Umweltverträglichkeit"
17.10.2023: Auswahlkriterien "Verbraucherfreundlichkeit und kommunale Belange"

In der ersten Veranstatung referiert Rechtanwalt Uwe Rühling zu Sicherheitsfragen.

 

Hier finden Sie das Anmeldeformular sowie ein ausführliches Programm.

(c) LBD

 

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