Bundesverfassungsgericht stoppt vorerst Verabschiedung von Heizungsgesetz
Dumm nur, dass es die GEG-Novelle erwischt hat. In der Sache zum Schutze unserer Verfassung war diese Entscheidung aber überfällig: Der Bundestag wird am 07.07.2023 nicht über das „Heizungsgesetz“ abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am 05.07.2023 einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Heilmann statt (Beschluss vom 5. Juli 2023 - 2 BvE 4/232 BvE 4/23).
Nicht erst die "Ampelkoalition", sondern auch schon die Große Koalition unter Merkel hat mit diesen Methoden gearbeitet: knappeste Fristen von wenigen Tagen (auch mal übers Wochenende) für Verbändestellungnahmen zu Gesetzentwürfen und dann knapp getaktet die Sachverständigenanhörungen und die Lesungen im Bundestag.
Das sind aber nicht die einzigen m.E. verfassungswidrigen Aktionen. Längst ist es Usus, dass Fristen für die Wahrung der Rechte des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren dadurch unterlaufen werden, dass die Regierungsfraktionen die Gesetzentwürfe übernehmen, die ihnen die Fachministerien liefern. Neudeutsch werden diese "Zuarbeiten" als "Formulierungshilfen" bezeichnet. Und wenn das schlampig gemachte Gesetz im Verfahren durchgepeitscht wurde, gibt es dann die immer wichtiger werdenden Leitfäden oder FAQs aus den Ministerien, die dem interessierten Publikum erklären, wie das Gesetz jetzt eigentlich zu verstehen sein soll. Die eine oder andere Verwaltung soll schon mit der Bemerkung gehört worden sein, sie können ohne die FAQ aus dem Ministerium gar nichts machen!
Es ist deshalb zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht da jetzt mal einen Stolperdraht aktiviert hat.
Berichte im Deutschlandfunk zum Thema hier.
P.S. Persönlich bin ich doch sehr auf meinen Freund Dr. M.P. gespannt. Unterwegs in der bawü-Landespolitik und ganz angetan vom Kommunikationsstil des Herrn Habeck, den er ganz inspirierend findet. Lieber M., den Rest der Verfassung gibt es auch noch!
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