Endlich: Bundesverfassungsgericht stoppt ...

Bundesverfassungsgericht stoppt vorerst Verabschiedung von Heizungsgesetz

 

Dumm nur, dass es die GEG-Novelle erwischt hat. In der Sache zum Schutze unserer Verfassung war diese Entscheidung aber überfällig: Der Bundestag wird am 07.07.2023 nicht über das „Heizungsgesetz“ abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am 05.07.2023 einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Heilmann statt (Beschluss vom 5. Juli 2023 - 2 BvE 4/232 BvE 4/23).

Nicht erst die "Ampelkoalition", sondern auch schon die Große Koalition unter Merkel hat mit diesen Methoden gearbeitet: knappeste Fristen von wenigen Tagen (auch mal übers Wochenende) für Verbändestellungnahmen zu Gesetzentwürfen und dann knapp getaktet die Sachverständigenanhörungen und die Lesungen im Bundestag.

Das sind aber nicht die einzigen m.E. verfassungswidrigen Aktionen. Längst ist es Usus, dass Fristen für die Wahrung der Rechte des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren dadurch unterlaufen werden, dass die Regierungsfraktionen die Gesetzentwürfe übernehmen, die ihnen die Fachministerien liefern. Neudeutsch werden diese "Zuarbeiten" als "Formulierungshilfen" bezeichnet. Und wenn das schlampig gemachte Gesetz im Verfahren durchgepeitscht wurde, gibt es dann die immer wichtiger werdenden Leitfäden oder FAQs aus den Ministerien, die dem interessierten Publikum erklären, wie das Gesetz jetzt eigentlich zu verstehen sein soll. Die eine oder andere Verwaltung soll schon mit der Bemerkung gehört worden sein, sie können ohne die FAQ aus dem Ministerium gar nichts machen!  

Es ist deshalb zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht da jetzt mal einen Stolperdraht aktiviert hat. 

 

Berichte im Deutschlandfunk zum Thema hier.

 

P.S. Persönlich bin ich doch sehr auf meinen Freund Dr. M.P. gespannt. Unterwegs in der bawü-Landespolitik und ganz angetan vom Kommunikationsstil des Herrn Habeck, den er ganz inspirierend findet. Lieber M., den Rest der Verfassung gibt es auch noch!

 

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Tag der offenen Datentür: Fernauslesbare Kaltwasserzähler

Aus der Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 11. Mai 2023:

"Während der Einsatz von Smart Meter zum Strom- und Wärmeverbrauch flächendeckend gesetzlich geregelt ist, ist dies für die funkbasierten Kaltwasserzähler bisher nicht der Fall. Die aus der Ferne abrufbaren Verbrauchsdaten der Haushalte lassen Rückschlüsse auf das Verhalten und die Lebensgewohnheiten der Bewohnerinnen und Bewohner zu. Die Datenschutzkonferenz hält die Einführung möglichst einheitlicher Regelungen für nötig, in denen die konkreten Zwecke, der Umfang der Daten, die Häufigkeit der Abrufe und die Löschfristen festgelegt werden. Außerdem müssen für den Einsatz die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen werden."

 

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BMWK veröffentlicht finale Fassung der Photovoltaik-Strategie

Am 05.05.2023 hat das BMWK die finale Fassung der Photovoltaik-Strategie veröffentlicht. Eine Analyse dazu von Jörg Sutter.

 

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Gasnetztransformation: BDEW aggressiv gegen Kommunen

"Gasnetztzransformation" heißt ganz niedlich und unscheinbar der erforderliche Wandel der Gasnetze angesichts Klimwandel, Wärmewende und Rückzug des Erdgases versus womöglicher (teilweiser) Substitution durch Wasserstoff.

 

Am 26.04.2023 hat jetzt auch der BDEW Vorschläge veröffentlicht, mit denen nach seinen Worten die Gasnetztransformation politisch gestaltet werden soll (Pressemitteilung, Vorschläge im Positionspapier "Transformationsregulierung Gasnetze"), Auszug:

Der Weiternutzung bestehender Gasnetze für klimaneutrale Gase, dem Bau neuer Wasserstoffleitungen und der Stilllegung von Leitungen, wo Gasanwendungen nicht mehr benötigt werden. Für alle drei Entwicklungspfade bestehen derzeit Defizite und Handlungsbedarfe im Rechts- und Regulierungsrahmen, der auf einen dauerhaften Gasnetzbetrieb ausgelegt ist.“

 

Am Tag zuvor hat Agora-Energiewende eine Veranstaltung zur Präsentation einer eigenen Studie zur Gasnetztransformation durchgeführt (Präsentationen, Video-Mitschnitte). Die Studie selbst war wenige Tage zur veröffentlicht worden. 

 

Bemerkenswert an der BDEW-Position sind konkrete "Empfehlungen" an die Politik die Transformation zu Lasten der Kommunen zu lösen: 

"Findet sich kein Neukonzessionär, sollte die Kommune das Eigentum an den Netzen übernehmen und selbst betreiben bzw. einen geeigneten Netzbetreiber mit der Betriebsführung beauftragen."

"Bei übergeordneten städtebaulichen Belangen sollte ein Rückbau nur auf Anweisung der Kommune erfolgen. Im Vorfeld ist die Kostentragung der Kommune zu regeln."

 

Relativ dünn sind hingegen die "Empfehlungen" zugunsten der Gasverbraucher:

"Gasnetznutzer dürfen auch langfristig nicht durch die Höhe der Netzentgelte überfordert werden. Bei der Zuordnung von Kosten sollte der zukünftige Rückgang in Absatzmengen und Nutzerzahl beachtet werden."

 

Aus der Agora-Studie ergeben sich wesentlich deutliche Hinweise, nach denen mit einer Vervielfachung der Netzentgelte aufgrund des vorgenannten Effekts zu rechnen ist (Kurzgefasst hier). 

 

Eine weitere Studie in diesem thematischen Umfeld: 

P. Klafka et al. (2022): Haben Gasnetze eine Zukunft? Kommunale Wärmeversorger stehen vor großen Umstellungen", Policy Paper der Scientist for Future

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