Die Verschärfung der Emissionsgrenzwerte steht an. Wir empfehlen bei KWK-Anlagen dringend die 44. BImSchV und den Stand der Technik rechtzeitig zu beplanen.
Dennoch gibt es zu erst mal wieder eine Verzögerung.
Zur Chronologie:
Der Bundestag hat am 18.10.2018 der
"Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (44. BImSchV)"
zugestimmt. Mit dieser Rechtsverordnung wird die sogenannte MCP-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt wird. Die Umstezungsfrist dafür lief am 20.12.2018 ab. Dem Entwurf der Bundesregierung (19/4080) wurde unverändert zugestimmt, so dass dem (gerade noch) fristgerechten Inkrafttreten nichts im Wege stand - fast nichts im Wege stand.
Das Vorhaben griff der Bundsrat inhaltlich auf auf. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates, schlug mit der Drucksache BR 551/1/18 vom 03.12.18 dem Plenum des Bundesrates vor, der Verordnung nur nach Maßgabe einer eine ganzen Reihe von Empfehlungen zuzustimmen.
Der Beschluss stand am 14.12.2018 als Punkt 37 noch auf der Tagesordnung und wurde so beschlossen.
Still ruht seit dem der See.
Das Inkrafttreten der 44. BImschV wird sich weiter verzögern.