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Hier: Aktuelle Stromerzeugung und aktueller Stromverbrauch in Deutschland

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Hier: Klimaeinfluss der Regionen - ElectricityMap

Es soll Leute geben, die halten dann das für Zukunft!

 
 

Sind Sie kompromitiert? Leakchecker an der Uni Bonn überprüft anhand Ihrer E-Mail-Adresse, ob diese unter geleakten Informationen zu finden ist.

Bußgelder für Datenschutzvorfälle in der Praxis finden Sie hier.

Und zur Zeit am Wichtigsten: Bring them home!

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Bundesrechnungshof zur Umsetzung der Energiewende

(07.03.2024) Ganz offiziell heißt der Sonderbericht "Bericht nach § 99 BHO zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung" - und der hat es in sich.

„Das Gelingen der Energiewende ist für Deutschland von herausragender Bedeutung. Ihre Ziele sind ehrgeizig. Bei der Stromversorgung ist die Bundesregierung allerdings nicht auf Kurs“, so die ernüchternde Bilanz des Rechnungshofpräsidenten Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung eines Sonderberichts. „Der Erfolg der Energiewende ist wichtig für ihre Akzeptanz in der Bevölkerung, den Wirtschaftsstandort Deutschland und das Erreichen der Klimaschutzziele“, so Scheller weiter. „Die Bundesregierung sollte unsere Prüfungsfeststellungen zum Anlass nehmen, die aufgezeigten Defizite zu beseitigen.“
Die Energiewende ist ein zentrales Zukunftsprojekt der Bundesregierung. Sie soll nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern auch Deutschlands Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern.
Die Bundesregierung sieht daher in der Nutzung erneuerbarer Energien ein überragendes öffentliches Interesse. Sie hat ihrem Ausbau in der Abwägung mit anderen Schutzgütern Vorrang eingeräumt, bis die Stromerzeugung nahezu treibhausgasneutral ist.
Über die Versäumnisse der damaligen Bundesregierung bei der Energiewende hat der Bundesrechnungshof zuletzt im Jahr 2021 berichtet (mehr dazu hier). Seitdem haben sich die Risiken in allen Bereichen der Energiepolitik verschärft.

 

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Nebenkosten 2023: CO2-Kosten für Vermieter und Mieter

Nach der Einigung der Ampel-Koalition auf den Haushalt 2024 wird es für Hausbesitzer und Mieter schon in diesem Jahr deutlich teurer: Die Klimaabgabe steigt seit Januar 2024 auf 45 Euro pro Tonne Kohlendioxid, statt wie ursprünglich geplant auf 40 Euro. Ab 2025 steigt sie weiter auf 55 Euro pro sogenanntem Emissionszertifikat. Mit der Nebenkostenabrechnung 2023 werden erstmals auch Vermieter an den CO2-Kosten ihrer Mieter beteiligt.

Bei vermieteten Wohnimmobilien müssen die Kosten des CO2-Preises gemäß Kohlendioxid-Kosten-Aufteilungsgesetz (CO2KostAufG) zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Maßgeblich ist der Kohlendioxid-Ausstoß pro qm Wohnfläche und Jahr. Je schlechter der energetische Zustand einer Immobilie und je höher der Energieverbrauch und damit der CO2-Ausstoß, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter zu tragen hat.

Liegt der Jahresverbrauch der vermieteten Wohnimmobilie im unter dem Grenzwert von 12 kg CO2/qm/a, kommen auf den Vermieter keine Kosten zu. Verursacht die vermietete Immobilie aber mehr als 52 kg CO2/qm/a, zahlt der Vermieter 95% der Kosten, der Mieter 5%.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt einen Online-Rechner unter co2kostenaufteilung.bmwk.de zur Verfügung, mit dem sich die Kostenanteile für Vermieter und Mieter berechnen lassen.

(c) Bauletter v. 28.02.2024

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Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz

Das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG)“ wurde am 22.12.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt gemeinsam mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum 01.01.2024 in Kraft. 

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